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Forderungsausfallversicherung
Ein Großteil der Güter und Dienstleistungen werden auf Rechnung geliefert von den Unternehmen. In der Regel ist es dabei so, dass der Empfänger der Ware (der Kunde) die Rechnung auch stets ordnungsgemäß in der vorgegebenen Frist bezahlt. Es gibt jedoch auch zahlreiche „schwarze Schafe“, die sich zwar Waren liefern lassen, aber schon von vorne herein wissen, dass sie entweder nur einen Bruchteil, oder aber die komplette Rechnung nicht bezahlen werden.
Insbesondere kleine und mittelständige Unternehmen trifft ein derartiger Forderungsausfall dann sehr hart. Die Folge ist oftmals, dass diese Unternehmen selbst in eine finanzielle Schieflage geraten und letztlich selbst ihren finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen können und damit wiederum andere Unternehmen in die missliche Lage bringen, in die sie selbst durch ihre nicht zahlenden Kunden hineingeraten sind. Infolge von hohen Außenständen ist dabei die Gefahr von Insolvenzen sehr groß.
Dem entgegen wirken kann man mit einer so genannten Forderungsausfallversicherung. Diese greift dann, wenn ein Kunde nicht zahlt, man diesen ordnungsgemäß auch schon angemahnt hat. Anstatt zu einem Inkassobüro, oder einen Anwalt zu gehen und möglicherweise sinnlose Maßnahmen in die Wege leiten zu lassen, wie zum Beispiel Mahn- und Vollstreckungsbescheid, die, wenn der Schuldner zahlungsunfähig ist, eh nicht greifen, kann man als Unternehmen beim Vorhandensein einer Forderungsausfallversicherung alle diesen Vorgang betreffende Unterlagen (Lieferschein, Rechnung, Mahnung und eventuell weitergehende Korrespondenz) vorlegen, woraufhin die Versicherungsgesellschaft dann die Zahlungsfähigkeit des Kunden prüft und in unstrittigen Fällen in der Höhe des Rechnungsbetrages, der vom Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt wurde.
Eine Forderungsausfallversicherung gehört heute zu den bewährten Sicherungsinstrumenten in einem Unternehmen.
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